SCHENKEN UND VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE
- Unternehmensnachfolge, Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Überlassung von Grundeigentum
- Übertragung auf künftige Erben (vorweggenommene Erbfolge)
- Absicherung des Veräußerers (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Pflege, Geldleistung)
- Übernahme von Verbindlichkeiten und/oder Grundpfandrechten
- vertragliche Rückforderungsrechte
Hinweise des Rats der Notariate der Europäischen Union zu Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge